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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 2673/96 G

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, HGB § 338

Abgrenzung partiarisches Darlehen / stille Gesellschaft

Leitsatz

Ein sog. "Darlehensvertrag mit Gewinnbeteiligung" ist als Einlagevereinbarung im Rahmen eines stillen Gesellschaftsverhältnisses zu qualifizieren, wenn die gleichgerichtete Interessenlage der Vertragsparteien im Sinne eines gemeinsamen Zwecks trotz ungewisser Geschäftsentwicklung durch die außergewöhnliche Höhe, die fehlende Besicherung sowie die langjährige Unkündbarkeit der Kapitalzuführung belegt und Kontrollrechte jedenfalls in Gestalt eines umfassenden Einsichtsrechts in die Geschäftsbücher gewährt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1368 Nr. 24
BAAAB-07253

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