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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 12 K 2926/95 AO

Gesetze: FGO § 151 Abs. 1, ZPO § 888 Abs. 1

Vollstreckung eines Verpflichtungsurteils zur Gewährung von Akteneinsicht

Leitsatz

1. Zur Vollstreckung einer Verurteilung der Finanzbehörde zur Gewährung von Akteneinsicht kann zulässigerweise Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 Abs. 1 ZPO beantragt werden.

2. Der Umfang der ausgeurteilten Verpflichtung erstreckt sich allein auf die Schriftstücke, die bei dem erstmaligen Antrag an die Finanzbehörde noch vorhanden waren.

Fundstelle(n):
VAAAB-07255

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