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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 6611/96 E, G EFG 2000 S. 304

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 39 Abs. 2 Satz 2, HGB § 259 Abs. 1 Nr. 2

Bilanzielle Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener weraufhellender Umstände

Leitsatz

Wird die Bilanz nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt, so können nach diesem Zeitpunkt bekannt werdende wertaufhellende Umstände nicht den Ansatz einer Rückstellung rechtfertigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1516 Nr. 30
EFG 2000 S. 304
IAAAB-07281

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