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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 1436/01 E EFG 2003 S. 1085

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a. EStG § 19

Gesamtlohn als Bemessungsgrundlage für Vorwegabzug bei Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz

Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen sind auch dann sämtliche Einnahmen des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn dieser lediglich im Rahmen eines von zwei (gleichzeitig ausgeübten) Beschäftigungsverhältnissen Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers bezogen hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1081 Nr. 18
EFG 2003 S. 1085
EFG 2003 S. 1085 Nr. 15
EAAAB-07320

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