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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 1552/97 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für berufsbegleitendes Erststudium als Sonderausgaben

Leitsatz

Außerhalb sog. Ausbildungsdienstverhältnisse können Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium auch dann nur als Sonderausgaben, nicht aber als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Studium von dem Arbeitgeber zur Voraussetzung für die Festeinstellung des vormals befristet beschäftigten Arbeitnehmers gemacht worden war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAB-07322

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