Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 8624/99 K EFG 2003 S. 1125

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, KStG § 2 Nr. 1, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a, AO § 13 Satz 1, AO § 13 Satz 2 Nr. 1, DBA-Polen Art. 5 Abs. 4

Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft kann als Organ einer juristischen Person keine Vertreterbetriebsstätte begründen

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer in Polen ansässigen Kapitalgesellschaft, die im Inland Subunternehmer-Bauleistungen erbringt, kann durch seine Tätigkeit bei Vertragsabschlüssen und der Bauüberwachung keine Vertreterbetriebsstätte mit der Rechtsfolge der beschränkten Steuerpflicht begründen, da sein Handeln als Organ einer juristischen Person nicht mit rechtsgeschäftlicher oder wirtschaftlicher Vertretung gleichgesetzt werden kann. Überdies fehlt es auch an einer Vollmachtsausübung i.S.d. DBA-Polen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1125
EFG 2003 S. 1125 Nr. 15
PAAAB-07338

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank