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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 4198/98 E

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Berufsbegleitendes Erststudium der Sozialarbeit als Fortbildungskosten

Leitsatz

Aufwendungen einer Alten- und Krankenpflegerin für ein berufsbegleitendes Erststudium der Sozialarbeit sind als Fortbildungskosten zu qualifizieren und deshalb als Werbungskosten abzugsfähig , wenn das Studium der Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in dem bereits zuvor ausgeübten Beruf sowie der Sicherung und Steigerung der Einkünfte aus dieser Erwerbstätigkeit in Gestalt der Übernahme einer verantwortlicheren Funktion (Ausbilderin für Altenpflegeschüler) dient. Entscheidend ist dabei der inhaltlich-materielle Bezug der Bildungsmaßnahme zu der bereits ausgeübten Tätigkeit.

Fundstelle(n):
GAAAB-07380

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