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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 5985/98 E EFG 2000 S. 439

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 1EStG § 51a Abs. 2EStG § 51a Abs. 5 Satz 1 KiStGNW § 4 Abs. 2 KiStGNW § 8 Abs. 1 KiStGNW § 14 Abs. 6

Einkommensteuerbescheid als Grundlagenbescheid für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Leitsatz

Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages sind auch dann gegen den Einkommensteuerbescheid als Grundlagenbescheid zu richten, wenn sich nach dem Rechtsschutzbegehren keine Änderung der festgesetzten Einkommensteuer ergeben kann.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 439
DAAAB-07410

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