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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 18 V 2497/02 A (E, AO) EFG 2003 S. 557

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b

Keine Aussetzung der Vollziehung trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen

Leitsatz

1. Ein besonderes berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Aussetzung der Vollziehung der steuerlichen Erfassung von Spekulationseinkünften aus Wertpapiergeschäften wegen der insoweit bestehenden ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifel (, BFH/NV 2002, 1649) setzt zunächst voraus, dass durch die vorläufige Vollziehung der Steuerfestsetzung wesentliche Nachteile drohen.

2. Bei der Interessenabwägung kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass das mit dem Vorlagebeschluss beanstandete strukturelle Vollzugsdefizit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer rückwirkenden Nichtigkeitserklärung der Besteuerungsnorm durch das BVerfG führen wird.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 557
QAAAB-07423

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