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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 18 V 524/00 A (AO)

Gesetze: AO § 250AO § 254 DBA-Belgien Art. 27

Beitreibung belgischer Einkommensteuer im Wege zwischenstaatlicher Amtshilfe

Leitsatz

  1. Das Leistungsgebot, mit dem eine deutsche Finanzbehörde einen Inländer zur Begleichung einer ausländischen Steuerforderung auffordert, ist ein aussetzungsfähiger Verwaltungsakt.

  2. Die unzutreffende Bezeichnung der Ermächtigungsgrundlage für die Beitreibung belgischer Einkomensteuer (§ 4 EG-BeitreibungsG statt Art. 27 DBA-Belgien) ist unschädlich.

  3. Voraussetzung der zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung ist die formelle Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des ausländischen Steuerbescheids.

  4. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung können dem Leistungsgebot nicht entgegengesetzt werden.

Fundstelle(n):
UAAAB-07426

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