Umfang der Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten bei steuerbegünstigter Entschädigung
Leitsatz
Das Unterlassen von - im Erklärungsvordruck nicht geforderten - rechtserheblichen Erläuterungen über eine als steuerbegünstigt
deklarierte Abfindung und der Vorlage der zugrundeliegenden Verträge stellt einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht des
Steuerpflichtigen dar, die gegenüber einer die gleichen ergänzenden Sachverhaltsangaben betreffenden Ermittlungspflichtverletzung
der Finanzbehörde überwiegt. Die nachträgliche Änderung der Steuerfestsetzung wegen neuer Tatsachen kann in diesem Fall nicht
unter Berufung auf Treu und Glauben abgewehrt werden.