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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 5434/94 E

Gesetze: FGO § 68

Während des Klageverfahrens ergangene Änderungsbescheide als Gegenstand des Verfahrens

Leitsatz

Ein vor wirksamer Bekanntgabe eines Änderungsbescheides gestellter Antrag nach § 68 FGO wächst mit dem Ergehen des Bescheides in die Zulässigkeit hinein, wenn ein Gesamtrechtsnachfolger hiermit auf die unwirksame Bekanntgabe eines inhaltsgleichen Bescheides an seinen Rechtsvorgänger reagiert hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1282 Nr. 23
UAAAB-07465

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