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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 K 6054/94 U

Gesetze: AO § 37 Abs. 2 Satz 2, AO § 218 Abs. 1

Umsatzsteuerjahresfestsetzung bei auf Voranmeldung beruhender Erstattung

Leitsatz

Die Umsatzsteuerjahresfestsetzung lässt den Rechtsgrund für eine auf einer Voranmeldung beruhende Steuererstattung nur dann entfallen, wenn der Jahresbescheid eine insoweit zweifelsfreie abweichende Regelung der Steuerfestsetzung des betreffenden Voranmeldungszeitraumes enthält. Hierfür reicht die Festsetzung einer geringeren negativen Jahressteuerschuld als in dem betreffenden Voranmeldungszeitraum und die allseitige Bekanntheit der materiellen Rechtslage nicht aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 265 Nr. 5
MAAAB-07540

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