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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 5 V 7603/00 A (U) EFG 2001 S. 1626

Gesetze: UStG § 14 Abs. 4, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen, wenn Rechnungsaussteller ein sog. Serviceunternehmen ist

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug ist wegen fehlender Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer zu versagen, wenn sich die Funktion des Rechnungsausstellers darauf beschränkt, den tatsächlichen Leistungserbringern zu ermöglichen, unter fremdem Namen Verträge abzuschließen, Rechnungen zu erstellen und Gelder zu vereinnahmen (sog. Serviceunternehmen). Die zivilrechtliche Verpflichtung des Rechnungsausstellers zur Leistungserbringung ist in diesem Fall nicht entscheidend (Abgrenzung zum , BFH/NV 2000, 353).

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1626
YAAAB-07549

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