Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen, wenn Rechnungsaussteller ein sog. Serviceunternehmen ist
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug ist wegen fehlender Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer zu versagen, wenn
sich die Funktion des Rechnungsausstellers darauf beschränkt, den tatsächlichen Leistungserbringern zu ermöglichen, unter
fremdem Namen Verträge abzuschließen, Rechnungen zu erstellen und Gelder zu vereinnahmen (sog. Serviceunternehmen). Die zivilrechtliche
Verpflichtung des Rechnungsausstellers zur Leistungserbringung ist in diesem Fall nicht entscheidend (Abgrenzung zum , BFH/NV 2000, 353).