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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 1596/95 K, F

Gesetze: EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

Übernahme der Einlösungsverpflichtung noch in Umlauf befindlicher Eintrittskarten als zusätzliches Pachtentgelt

Leitsatz

Wird bei Anpachtung eines Schwimmbadbetriebes die Verpflichtung des Verpächters zur Einlösung der noch im Umlauf befindlichen Eintrittskarten vom Pächter übernommen, so ist dem Ausweis eines entsprechenden Passivpostens ein gleichhoher aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gegenüberzustellen, da die Übernahme der Einlösungsverpflichtung ein zusätzliches Pachtentgelt darstellt.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1087 Nr. 20
FAAAB-07551

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