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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 6048/97 E EFG 2000 S. 793

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, EStG § 38a Abs. 1 Satz 3

Die bloße Änderung von Auszahlungsmodalitäten (hier: Stundung) bewirkt keinen Zufluss einer Entlassungsentschädigung

Leitsatz

Der Zufluss einer Entlassungsentschädigung als Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit kann durch Auszahlung, Gutschrift oder Umwandlung des der Forderung ursprünglich zugrundeliegenden Schuldverhältnisses in ein Darlehen, nicht aber durch bloße Änderung der Auszahlungsmodalitäten (Stundung) im Interesse des Gläubigers bewirkt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 793 Nr. 15
EFG 2000 S. 793
WAAAB-07609

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