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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 7 V 3499/01 A (E) EFG 2001 S. 1216

Gesetze: EStG 1999 § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, GG Art. 20 Abs. 3, EStR 1999 R 140 Abs. 2 Satz 1

Maßgebende Gesetzesfassung bei Anteilsveräußerung für vor dem bestehende wesentliche Beteiligung

Leitsatz

Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Jahre 1999 für den Begriff der wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre die im Veräußerungszeitpunkt geltende Quote von 10% auch für Zeiträume vor dem maßgeblich ist.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1216
FAAAB-07619

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