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Finanzgericht Hamburg  v. - II 568/99

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, AktG § 86 Abs. 2

Vereinbarung von Gewinntantiemen für den beherrschenden Gesellschafter

Leitsatz

Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihren beherrschenden Gesellschaftern sind auslegungsfähig. Besteht hinsichtlich der Berechnungsweise von Gewinntantiemen eine tatsächliche Übung, so sind diese in voller Höhe zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen; es liegen nicht - teilweise - verdeckte Gewinnausschüttungen vor.

Fundstelle(n):
ZAAAB-07715

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