Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 306/99 EFG 2000 S. 961

Gesetze: FGO § 62

Wirksame Prozeßvollmacht; Klagerücknahme

Leitsatz

Eine wirksame Prozessvollmacht wird nur erteilt, wenn sich aus der Vollmachtsurkunde ergibt, wozu der Bevollmächtigte konkret bevollmächtigt wird.

Eine Klagerücknahme muss als bestimmender Schriftsatz eindeutig erkennen lassen, von wem sie stammt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1002 Nr. 18
EFG 2000 S. 961
TAAAB-07717

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank