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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 480/98

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1§ 56 Abs. 2 FGO § 62 Abs. 3

Vorlage der Prozeßvollmacht; Verschulden des Prozeßbevollmächtigten

Leitsatz

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Ausschlussfrist für die Vorlage der Prozessvollmacht.

Das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten muss sich der Kläger zurechnen lassen, solange Vollmacht nicht gegenüber dem Gericht widerrufen worden ist. Auf eine etwaige Kündigung des Mandats im Innenverhältnis kommt es nicht an.

Fundstelle(n):
NAAAB-07719

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