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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 759/99

Gesetze: GewStG § 35b

Voraussetzungen einer Änderung nach § 35b GewStG

Leitsatz

Eine Änderung gemäß § 35b GewStG ist nur bei einer Änderung der Höhe des Gewinns, nicht dagegen bei einer bloßen Umqualifizierung der Einkunftsart in dem entsprechenden Einkommmensteuerbescheid möglich.

Fundstelle(n):
MAAAB-07728

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