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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 21/96

Gesetze: EGV 857/84 Art. 12 Buchst. c EGV 857/84 Art. 12 Buchst. d

Zum Begriff des Milcherzeugers

Leitsatz

Milcherzeuger ist nur derjenige, der - sei es als Eigentümer, sei es als Pächter - die unmittelbare Sachherrschaft über die Produktionseinheit ausübt.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
UAAAB-07760

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