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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 22/96

Gesetze: MGV § 6a Abs. 1 MGV § 9 Abs. 2 Ziff. 7 EGV 857/84 Art. 12 Buchst. c EGV 857/84 Art. 12 Buchst. d

Zum Begriff des Milcherzeugers

Leitsatz

Wesentliche Voraussetzung für die Zuteilung der Anlieferungsreferenzmenge ist neben der Menge der abgelieferten Milch die Erzeugereigenschaft des Anlieferers. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Antragsteller den milcherzeugenden Betrieb oder die Produktionsmittel nicht eigenverantwortlich leitet oder bewirtschaftet.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
EAAAB-07761

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