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Finanzgericht Hamburg  v. - II 81/99

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen eines Juristen für den Studiengang zum ”Master of Laws” (LLM) als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Aufwendungen eines Juristen mit abgeschlossenem Hochschulstudium für einen Studiengang zum ”Master of Laws” (LLM) sind als Werbungskosten abziehbar.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
EAAAB-07787

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