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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 615/98

Gesetze: AO § 110

Zum Anspruch auf Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis

Leitsatz

Ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Organisationsversagen kommt auch bei eiligen Auträgen - hier: Einspruchseinlegung am letzten Tag der Einspruchsfrist - in Betracht, wenn auf eine wirksame Ausgangskontrolle der noch anzufertigenden Rechtsmittelschrift verzichtet wird.

Fundstelle(n):
TAAAB-07795

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