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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 37/00

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 41, AO § 360

Zum Einspruchsverfahren hinzugezogener Beteiligter nicht klagebefugt

Leitsatz

Die Hinzuziehung eines Beteiligten nach § 360 AO zum Einspruchsverfahren begründet kein eigenständiges Recht des Hinzugezogenen, gegen die Einspruchsentscheidung Klage erheben zu können.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1002 Nr. 18
EAAAB-07842

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