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Finanzgericht Hamburg  v. - II 687/99

Gesetze: FGO § 56, FGO § 65 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 65 Abs. 2 Nr. 3

Arbeitsüberlastung des Prozessbevollmächtigten als Wiedereinsetzungsgrund

Leitsatz

Arbeitsüberlastung eines Prozessbevollmächtigten stellt nur dann einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn die Überlastung unvorhersehbar und unabwendbar eintrat oder bei andauernder Überlastung auch durch geeignete organisatorische Maßnahmen nicht verhindert werden konnte, eine laufende Frist nicht einzuhalten.

Fundstelle(n):
XAAAB-07853

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