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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 835/97

Gesetze: MOG § 11 EGV 2730/79 Art. 20

Rückforderung der Ausfuhrerstattung

Leitsatz

Zur Auslegung des § 11 MOG, insbesondere im Rahmen differenzierter Ausfuhrerstattung.

Fundstelle(n):
BAAAB-07856

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