Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 156/00 EFG 2001 S. 774

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, BGB § 133, BGB § 157

”Jahresüberschuss” als Bemessungsgrundlage für eine Tantieme?

Leitsatz

Zur Auslegungsfähigkeit des Begriffes "Jahresüberschuss" als Bemessungsgrundlage für eine Tantiemezahlung

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 654 Nr. 12
EFG 2001 S. 774
QAAAB-07864

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank