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Finanzgericht Hamburg  v. - II 291/00

Gesetze: AO § 122 Abs. 5, VwZG § 3, ZPO § 182, ZPO § 183, ZPO § 184, ZPO § 185, ZPO § 418

Zur Beweiswirkung des § 418 ZPO

Leitsatz

Die Beweiswirkung des § 418 ZPO kann durch die bloße Behauptung des Empfängers, Benachrichtigungszettel über eine angeblich erfolgte Ersatzzustellung hätten ihn nicht erreicht und seien von anderen Hausbewohnern nicht gesehen worden, nicht entkräftet werden.

Fundstelle(n):
NAAAB-07878

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