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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 250/98

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1 Satz 2, EStG § 10h

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Leitsatz

Von der Überlassung einer Wohnung an ein Kind ist nur dann auszugehen, wenn das Kind seine Berechtigung zur Nutzung der Wohnung unmittelbar vom Unterhaltsverpflichteten als dem Wohnungseigentümer ableitet.

Fundstelle(n):
XAAAB-07934

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