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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 202/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz

Auch bei Kenntnis von Überstundenvergütungen eines GmbH-Geschäftsführers hätte das Finanzamt hieraus vor der Entscheidung des BFH-Urteils Az.: I R 75/96 vom (BStBl II 1997, 577) nicht das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung gefolgert.

Fundstelle(n):
LAAAB-07951

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