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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 252/99 EFG 2001 S. 1435

Gesetze: EStG § 15, EStG § 16 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2

Zur Entstehung einer wesentlichen Beteiligung

Leitsatz

Eine wesentliche Beteiligung im Sinne von § 17 EStG ist noch nicht erlangt nach Abschluss des notariellen Vertrages über die Kapitalerhöhung und den Anteilserwerb, aber vor Eintragung in das Handelsregister. Vor Eintragung besteht auch keine ähnliche Beteiligung oder ein Anwartschaftsrecht.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1435
JAAAB-07956

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