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Finanzgericht Hamburg  v. - II 378/00

Gesetze: AO § 227

Keine Überprüfung bestandskräftiger Steuerbescheide im Billigkeitsverfahren

Leitsatz

Im Billigkeitsverfahren werden bestandskräftige Steuerbescheide grundsätzlich nicht mehr auf ihre sachliche und inhaltliche Richtigkeit hin überprüft.

Fundstelle(n):
DAAAB-07958

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