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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 95/00

Gesetze: FGO § 42, AO § 355 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Verspäteter Einspruch

Leitsatz

Ein Verwaltungsakt gilt auch dann am dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.

Fundstelle(n):
EAAAB-07962

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