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Finanzgericht Hamburg  v. - II 295/00

Gesetze: AO § 153, AO § 164, AO § 168, EStG § 41b, EStG § 41c

Berichtigung einer Lohnsteueranmeldung

Leitsatz

Ein Arbeitgeber ist nicht wegen § 41c Abs. 3 EStG daran gehindert, eine unrichtige Lohnsteueranmeldung durch Abgabe einer berichtigten neuen Anmeldung gemäß §§ 153, 168 S. 1 AO zu berichtigen.

Fundstelle(n):
VAAAB-07978

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