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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 24/01

Gesetze: FGO § 41 Abs. 2 Satz 2AO § 127AO § 125 Abs. 3 Ziff. 1

Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen2. Unterlassene Protokollierung eines Rechtsbehelfs

Leitsatz

Übereinstimmende Erledigungserklärungen lösen keine Rechtskraft in der Hauptsache aus.

Die schuldhaft unterlassene Protokollierung eines zur Niederschrift erklärten Rechtsbehelfs vermag diesen als solchen nicht zu ersetzen.

Fundstelle(n):
LAAAB-07990

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