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Finanzgericht Hamburg  v. - II 228/01

Gesetze: AO § 328, FGO § 102

Ermessensüberprüfung einer Zwangsgeldfestsetzung

Leitsatz

Bei der Ermessensüberprüfung einer Zwangsgeldfestsetzung ist nur auf die Einwände des Steuerpflichtigen einzugehen, die dieser bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung vorgebracht hat oder die sonst bekannt waren.

Fundstelle(n):
ZAAAB-08003

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