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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 108/00 EFG 2002 S. 343

Gesetze: EStG § 38, EStG § 38a, LStDV § 2

Arbeitnehmerbeiträge nach dem Ersten Ruhegeldgesetz gehören zum Arbeitslohn

Leitsatz

Beiträge der Arbeitnehmer nach dem Ersten Ruhegeldgesetz mindern den Arbeitslohn nicht.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 558 Nr. 9
EFG 2002 S. 343
EFG 2002 S. 343 Nr. 6
NAAAB-08020

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