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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 256/01

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2FGO § 69 Abs. 3 ZK Art. 244

Verfahrensaussetzung ohne Sicherheitsleistung

Leitsatz

Ein offener Verfahrensausgang rechtfertigt eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung nicht.

Fundstelle(n):
HAAAB-08022

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