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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 114/01

Gesetze: EStG § 9, EStG § 20, HGB § 255

Differenz zwischen Kurswert und Nennwert keine Werbungskosten

Leitsatz

Werden Anleihen an der Börse zu einem über dem Nennwert liegenden Kurs erworben, stellt die Differenz zwischen Kurs und Nennwert keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAB-08063

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