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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 420/01

Gesetze: FGO § 69

Nachschieben von Gründen im Verfahren gegen eine Ermessensentscheidung

Leitsatz

Gründe, die gegen eine Ermessensentscheidung erst im gerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden, sind unbeachtlich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAB-08066

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