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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - II 466/01

Gesetze: AO § 46, AO § 218

Abtretungsanzeige

Leitsatz

Wird in einer Abtretungsanzeige an das Finanzamt das Kalenderjahr, in dem ein Steuerguthaben entstanden sein soll, nicht bezeichnet, ist die Erklärung nicht hinreichend bestimmbar.

Fundstelle(n):
ZAAAB-08068

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