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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 324/00

Gesetze: FGO § 69

Voraussetzungen unbilliger Härte

Leitsatz

Eine unbillige Härte, die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen würde, ist nur dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige darlegt, dass ihm durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides Nachteile entstehen würden, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wiedergutzumachen sind.

Fundstelle(n):
QAAAB-08071

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