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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - II 281/00 EFG 2002 S. 260

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 119, HGB § 166

Zur Mitunternehmereigenschaft von Gesellschaftern mit weitgehend eingeschränkten Kontroll- und Informationsrechten

Leitsatz

Die einem Mitunternehmer eingeräumten Kontroll- und Informationsrechte sind denen eines Kommanditisten nach dem Regelstatut des HGB dann nicht mehr angenähert, wenn § 166 HGB weitgehend abbedungen wird und die verbliebenen Rechte in den nächsten 10 Jahren nur durch den Komplementär nach billigem Ermessen für die Kommanditisten wahrgenommen werden dürfen.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 260
EFG 2002 S. 260 Nr. 5
SAAAB-08092

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