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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - V 254/98

Gesetze: FGO § 138 Abs. 1, FGO § 138 Abs. 2

Außerordentliche Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung

Leitsatz

Gegenvorstellung und außerordentliche Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache finden nur in engen Grenzen statt.

Fundstelle(n):
MAAAB-08094

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