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Finanzgericht Hamburg  v. - I 227/01

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63

Kinder, die sich langjährig zu Ausbildungszwecken im Heimatland der Eltern aufhalten, haben keinen inländischen Wohnsitz

Leitsatz

Kinder die sich langjährig zu Ausbildungszwecken in dem Heimatland der Eltern (Tunesien) aufhalten und dort bei Bekannten wohnen, verlieren grundsätzlich ihren inländischen Wohnsitz. Kurzfristige Inlandsaufenthalte sowie die Absicht, nach Ende der Ausbildung ins Inland zurückzukehren, ändern hieran nichts.

Zur Frage der Darlegungslast für den inländischen Wohnsitz eines Kindes.

Fundstelle(n):
QAAAB-08097

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