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Finanzgericht Hamburg  v. - V 163/01

Gesetze: AO § 328

Zur Zulässigkeit einer Klage gegen eine Androhungsverfügung

Leitsatz

Zulässigkeit einer Klage gegen eine Androhungsverfügung, wenn die Festsetzungsverfügung nicht angefochten und das Zwangsgeld gezahlt ist.

Nachschieben von Gründen im finanzgerichtlichen Verfahren über eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAB-08099

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