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Finanzgericht Hamburg  v. - II 98/01

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 68, EStG § 52 Abs. 2b

Änderung eines Steuerbescheides gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Treu und Glauben

Leitsatz

Das Finanzamt ist nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an einer Änderung des Steuerbescheides zu Lasten des Steuerpflichtigen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) gehindert, wenn beide Seiten in gleichem Maße Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten verletzt haben.

Fundstelle(n):
WAAAB-08111

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