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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - I 302/98

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2

Rückforderung von Kindergeld

Leitsatz

Die Familienkasse handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie vom vorrangig Kindergeldberechtigten eine Erklärung über das vom nachrangig Berechtigten erhaltene Kindergeld verlangt. Streitigkeiten zwischen Eltern über weitergeleitetes Kindergeld und Unterhalt können nicht in das finanzgerichtliche Verfahren über die Kindergeldfestsetzung bzw. Erstattung einbezogen werden.

Fundstelle(n):
KAAAB-08115

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